- Exportgemeinschaft
- Lieferungsgemeinschaft; Zusammenschluss mehrerer Unternehmen zur teilweisen oder gänzlichen Ausgliederung einzelner Exportfunktionen aus den beteiligten Unternehmen. Die einzelnen Kooperationsaufgaben werden entweder einer gemeinsamen Institution übertragen oder wechselseitig von den Partnern wahrgenommen.- Intensitätsstufen: (1) Gemeinsame Wahrnehmung von Teilaufgaben, die dem eigentlichen Exportabschluss vorgelagert sind (Anbahnungs- und Begleitfunktionen). – (2) Zusätzlich Realisierung von Verkaufsabschlüssen (im eigenen oder fremden Namen); Alternativen sind ⇡ Anschlussexport und Exportzentrale.- (3) Die gemeinsame Exportzentrale ist unabhängiger und selbstverantwortlich (in eigenem Namen und auf eigene Rechnung) handelnder Träger der einzelnen Exportgeschäfte.- Zielsetzung: Kombination des Produktionsprogramms von Herstellerfirmen, deren Erzeugnisse zwar verwandt sind, aber nicht in unmittelbarer Konkurrenz zueinander stehen; das Grundprinzip einer E. kann (1) in der gegenseitigen Ergänzung der Leistungsprogramme der Partner gesehen werden, um damit ein breites, leistungsfähiges Sortiment auf Auslandsmärkten anbieten zu können; (2) werden auf dieser sortimentspolitisch ausgerichteten Basis alle anderen Kooperationsaufgaben abgedeckt.- Abgrenzung zum ⇡ Exportkartell.
Lexikon der Economics. 2013.